AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der K&N Bauunternehmen, Berlin

1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen der K&N Bauunternehmen (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
(2) Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

2. Vertragsabschluss

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Ausführung der Arbeiten zustande.

3. Leistungen

(1) Der Auftragnehmer führt Bau- und Handwerksleistungen insbesondere in den Bereichen Pflasterarbeiten, Abriss, Entrümpelung, Transport, Renovierung, Verputz, Fliesenlegen, Umzug, Reinigung, Baggerarbeiten und Tiefbauaus.
(2) Änderungen oder Erweiterungen des Auftrags bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise verstehen sich in Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
(2) Die Zahlungsbedingungen richten sich nach dem vertraglich vereinbarten Zahlungsplan.
(3) Abschlagszahlungen können nach Baufortschritt oder laut Vereinbarung verlangt werden.

5. Ausführungsfristen

(1) Vereinbarte Ausführungsfristen beginnen erst nach Klärung aller technischen Fragen und Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers.
(2) Verzögerungen durch höhere Gewalt, Witterungseinflüsse oder unvorhersehbare Umstände verlängern die Ausführungsfrist angemessen.

6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer das Grundstück bzw. die Arbeitsfläche rechtzeitig und frei zugänglich bereitzustellen.
(2) Notwendige Genehmigungen (z. B. Bau- oder Straßengenehmigungen) sind vom Auftraggeber rechtzeitig einzuholen, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.

7. Abnahme

(1) Nach Fertigstellung der Arbeiten hat der Auftraggeber die Leistung innerhalb von 7 Tagen abzunehmen.
(2) Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Abnahme oder Rüge, gilt die Leistung als abgenommen.

8. Gewährleistung

(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
(2) Die Gewährleistungsfrist für Bauleistungen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 634a BGB).
(3) Für Schäden durch unsachgemäße Nutzung oder mangelnde Pflege übernimmt der Auftragnehmer keine Gewährleistung.

9. Haftung

(1) Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung, soweit gesetzlich zulässig.
(2) Eine Haftung besteht nur in Fällen, in denen sie gesetzlich vorgeschrieben ist (z. B. bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit).
(3) Für leichte Fahrlässigkeit sowie für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder sonstige mittelbare Schäden wird keine Haftung übernommen.

10. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

11. Datenschutz

Personenbezogene Daten des Auftraggebers werden nur zum Zweck der Vertragsdurchführung und unter Beachtung der geltenden Datenschutzgesetze verarbeitet.

12. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht.
(2) Gerichtsstand ist Berlin, soweit der Auftraggeber Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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